Rahmenbedingungen

Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses Gespräch dient neben dem gegenseitigen Kennenlernen auch der Klärung Ihres Anliegens und Ihres Auftrages an mich. Wir werden gemeinsam klären, was für Sie wichtig und sinnvoll ist.
Ich biete Psychotherapie in Form von Einzel- und Paarsitzungen an. Manchmal ist es sinnvoll, Personen aus dem Umkreis einzubeziehen, dann werden in Absprache Angehörige, Betreuungspersonen, Partnerinnen oder Partner etc. zu Terminen eingeladen.

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet € 100.-photo-1478327130949-c96cb25ee9c4

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in Abständen von ein bis zwei Wochen statt. Es gibt kürzere und längere Psychotherapien. Die Therapie kann aus einzelnen Sitzungen oder nach gemeinsamer Vereinbarung auch aus Doppeleinheiten bestehen. Grundlegende Veränderungsprozesse können aber auch einige Monate oder Jahre andauern. Dauer und Tempo sind individuell und hängen von der Art der Probleme und den Bedürfnissen des Patienten / der Patientin ab.

Kosten: Eine Psychotherapiestunde (50 Min.) € 110.-

Paartherapie (100 Min.) € 180.-;

Supervisions- Coachingstunde (50 Min.) € 130.- (inkl. MWSt).

Die Preise einer Behandlungseinheit setzen sich zusammen aus der individuellen Vorbereitung der Einheit für Ihre Thematik, der eigentlichen Behandlungseinheit und der Nachbereitung. Die Preise beinhalten auch die Kosten von Unterlagen und Arbeitsmaterialien. Ich biete keine kostenlosen Erstgespräche an, da diese Sitzungen ebenfalls einen wesentlichen Teil der Behandlung ausmachen und damit bereits eine psychotherapeutische Leistung darstellen. Bei Bedarf biete ich gerne vorab die Möglichkeit für ein kurzes Telefonat, um wichtige Fragen zu klären und damit Sie sich einen ersten Eindruck von mir machen können.

Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 möglich. Pro Sitzung werden rückerstattet: ÖGK (seit 1.2023 www.gesundheitskasse.at) EUR 31,50,-/h, SVS EUR 45,-/h, KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) EUR 28,-/h. BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, sowie Versicherte des öffentlichen Dienstes) EUR 42,40,-/h. Formulare Formular-Center

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, geben Sie mir bitte mindestens 12 Stunden vorher Bescheid. Bei Krankheit ehest möglich. Bei späteren Absagen wird der normale Stundensatz verrechnet.

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Verschwiegenheit und Diskretion

Psychotherapie braucht eine Atmosphäre, in der sich PatientInnen und KlientInnen wohl fühlen und sich öffnen können. Diskretion und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sind daher selbstverständlich Bestandteil meines Angebotes.

Psychotherapeuten sind gemäß §15 PthG zu strengster Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, photo-1468476396571-4d6f2a427ee7Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur dann entschuldbar sein, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet kann. Das Psychotherapiegesetz ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise das Berufsgeheimnis der Ärzte (§ 26 Ärztegesetz). In anonymisierter Form werden manchmal schwierige Therapiesituationen mit LehrtherapeutInnen (Supervisoren) besprochen, um die Qualität der Therapie zu gewährleisten. Doch auch dabei wird keinerlei Information ausgetauscht, die die Privatsphäre der Patienten gefährden könnten.